Franz-Werfel-Menschenrechtspreis 2005

Bischof Dr. Franjo Komarica Bischof der Diözese Banja Luka Preisträger des Franz-Werfel-Menschenrechtspreis 2005

Dankesrede

Anrede!

Es ist ein Beschluss der Jury des Franz-Werfel-Menschenrechtspreises Ihrer Stiftung , diesen Preis in diesem Jahr an einen Menschen zu verleihen, der aus jenem Teil des europäischen Kontinents kommt, in dem das „Recht des Stärkeren“ im letzten Jahrzehnt des 20. Jhrdts sehr viele Menschen getroffen hat und die europäische sowie außereuropäische Öffentlichkeit erschreckt und entsetzt hat wie kaum ein anderes Ereignis dieses Jahrzehnts. Die Menge der Zerstörung, die schreckliche Brutalität und die systematischen Verletzungen der elementaren Menschenrechte und Freiheiten sowie die Verhöhnung vieler anderer Werte der europäischen Zivilisation (Gerechtigkeit, Friede, Solidarität, Demokratie u.v.a.) waren und bleiben unfassbar für viele Beobachter, aber noch mehr für jene, die dadurch direkt betroffen sind.

Für die hohe Auszeichnung und zugleich wertvolle Unterstützung danke ich Ihnen vom Herzen.

In dieser feierlichen Stunde fühle ich mich zugleich als unwürdiger Vertreter jener selbstlosen, edlen, ehrlichen und glaubwürdigen Menschen in meiner Lebensumgebung, die sich in den letzten 14 Jahren der besonders harten und vielen Herausforderungen als Verteidiger der menschlichen Würde, sowie der Menschenrechte und -freiheiten, insbesondere des Heimatrechtes eingesetzt haben und zwar bis zum Vergießen des eigenen Blutes. Ihre heutige Ehrung geht nicht so sehr an meine begrenzte Person, sondern viel mehr an diese alle.

Deswegen danke ich ausdrücklich im Namen dieser wahren Helden und Zeugen der Wahrheit Gottes über die Ebenbildlichkeit des Menschen.

Ihnen persönlich, hoch verehrter Herr Dr. Gauck, danke ich für Ihre Worte der Würdigung meiner Person. Erlauben Sie mir jedoch, dass ich Ihre Wort ergänze mit der Feststellung, dass ich nichts besonders getan habe außer meine Pflicht als Mensch und als Christ, und zwar unvollkommen und ungenügend.

Da ich mich in meiner Geburtstadt Banja Luka und in meiner Heimat Bosnien- Herzegowina zusätzlich als katholischer Bischof befinde, fühle ich mich zusätzlich - nach wie vor – verpflichtet, meine Kräfte einzusetzen für die Festigung der Werte und Prinzipien unserer europäischen Zivilisation, so wie es die Katholische Kirche, besonders durch unermüdlichen Einsatz des verewigten Papstes Johannes Paul II. getan hat und tun muss.

Diese festliche Preisverleihung ist eng verbunden mit einer höchst humanen und glaubwürdigen Einstellung des unvergessenen Schriftstellers Franz Werfel und seinem verantwortungsvollen Hauptwerk über die Ausrottung des armenischen Volkes in der Türkei im ersten Weltkrieg 1915/16 und den Verfolgungen in der Zeit danach. Natürlich ist dies besonders verbunden mit der Stiftung „Zentrum gegen Vertreibungen“, welche sich mit der Wahrheit der Vertreibung der mehr als 15 Millionen Deutschen nach dem 2. Weltkrieg und mit der Solidarität und Verständigung mit anderen Völkern besonders beschäftigt.

Diese Tatsachen verpflichten mich in dieser einmaligen Stunde, auch über die Wiederholung der gleichen Verbrechen gegen die Rechte des Menschen und der Völker auf dem Gebiet unseres europäischen Kontinents, besonders gegen das Heimatrecht, in heutiger Zeit zu sprechen.

Der Geburtsort – ein heiliger Ort

Jeder Lebenslauf, auch der kürzeste, bedingt auch den Geburtsort des Menschen. Der Geburtsort ist, wie auch die Geburt, einzig und einmalig. Die Bibel sagt, dass Gott den ersten Menschen „nach seinem Ebenbilde“ (Gen 1,27) und zwar „aus Staub von dem Erdboden (Gen 2,7) bildete“. Jeder Mensch ist, wie der erste Mensch Adam; – d. h. von dem Erdboden geschaffen, und zwar von dem Boden, auf dem er geboren wurde.

Der Geburtsort ist notwendiger Bestandteil des menschlichen Daseins. Jeder Geburtsort ist ein heiliger Ort, weil in ihm Gott, der Schöpfer die Menschen in seiner Werkstatt den Menschen nach seinem Bilde bildet.

Das erste Unglück in der Geschichte der Menschheit war die Vertreibung des Menschen aus dem Ort seines Entstehens. Die Schuld für diese Vertreibung trug der Mensch, nicht Gott.

So kann man auch alle Unglücksfälle in der Geschichte der Einzelnen und der ganzen Menschheit auf einen gemeinsamen Nenner zurückführen, auf die Vertreibung aus dem Paradies, aus dem Geburtsort, dem Ort des menschlichen Entstehens.

Die Ureltern – wie uns die Bibel berichtet – gehen aus dem Paradies weg, aber sie behalten die Sehnsucht nach dem Paradies, nach dem Ort ihres Entstehens. Ist nicht jede spätere Nostalgie eigentlich eine Sehnsucht nach dem verlorenen Paradies, ein Heimweh?

Wie oft habe ich – und sicher auch jeder von Ihnen – miterlebt, dass die Menschen, welche aus irgendeinem Grund gezwungen waren, ihre Heimat, ihren Geburtsort zu verlassen, aus dem Verbannungsort, aus dem Ausland – auf ihre Heimat, ihren Geburtsort wie auf das Paradies zurückschauen.

Deswegen kann man sagen, dass die Vertreibung des Menschen aus seiner Heimat ein Vorgang entgegen dem Leben ist. Jemanden aus seinem Geburtsort, aus seiner Heimat vertreiben, kommt der Tötung gleich.

Jemanden töten kann man auf zwei Weisen: mit einem gewaltigen Abbrechen des Lebensfaden, - und dieser hat seinen Aufgang im Geburtsort des Betreffenden, oder durch die Verbannung des Menschen aus seinem Geburtsort, - aus seiner Heimat.

Jeder Mensch hat das unveräußerliche, Recht dort zu leben, wo er zu leben begann; genau so auch an seinem Geburtsort, in seiner Heimat.

Für den Menschen ist es immer verhängnisvoll, wenn er sich selbst zu Gott macht und über das Leben und Geschick des anderen Menschen zu entscheiden sich anmaßt.

Heimatrecht ist ein der Grundrecht jedes Menschen

Es ist eine Sünde vor Gott und ein Verbrechen nach dem internationalen Recht, den Menschen aus seinem Geburtsort, aus seiner Heimat zu vertreiben.

Heimatrecht ist also ein elementares, unantastbares und unveräußerliches Rechte einer jeden menschlichen Person, worüber kein anderer Mensch und erst recht kein Politiker zu entscheiden hat.

In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (Präambel) steht deutlich:

„...die Anerkennung der allen Mitgliedern der menschlichen Familie innewohnende Würde und ihrer gleichen und unveräußerlichen Rechte bilden das Fundament der Freiheit, der Gerechtigkeit und des Friedens in der Welt“.

Nicht weniger Aufmerksamkeit verdienen die Worte mit denen das Dokument endet: „Nichts in der vorliegenden Erklärung darf in dem Sinn ausgelegt werden, dass es ein Recht irgendeines Staates, einer Gruppe, oder Person impliziert, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Tat zu begehen, die auf die Zerstörung einiger in ihr formulierten Rechte und Freiheiten abzielt“ (Ebd. Art 30)

Es ist auch bei dieser feierlichen Angelegenheit m. E. angebracht, daran zu erinnern, dass die Förderung und der Schutz der Menschenrechte ein Gegenstand von vorrangiger Bedeutung für die internationale Gemeinschaft ist.

Universalität und Unteilbarkeit sind zwei Grundprinzipien, die jedenfalls die Förderung voraussetzen, die Menschenrechte in den verschiedenen Kulturen zu verwurzeln und ihr gesetzliches Profil zu vertiefen, um ihre volle Respektierung sicherzustellen.

In diesem Zusammenhang will ich noch einmal betonen, dass es eines der ersten Rechte des Menschen ist, in seiner eigenen Heimat zu leben.

Dieses Recht wird aber nur dann wirksam, wenn die Faktoren, die zu Auswanderung drängen, ständig unter Kontrolle gehalten werden. Diese Faktoren sind neben anderen, Kriege, Aggressionen, interne Konflikte, das Regierungssystem, die ungerechte Verteilung der Wirtschaftsgüter, die inkonsequente Agrarpolitik, die vernunftwidrige Industrialisierung, die überhand nehmende Korruption.

Um diese Situation zu korrigieren, ist es unbedingt notwendig, eine sehr gewissenhafte Achtung der menschlichen Person, eine ausgewogene wirtschaftliche Entwicklung, die fortlaufende Überwindung und das gute Funktionieren der demokratischen Strukturen zu fördern.

Trotz aller feierlichen Grundsatzerklärungen in den letzten 55 Jahren sind die schweren Verletzungen der vielen Grundmenschenrechte, zu welchen auch das Heimatrecht gehört, in verschiedenen Teilen der Welt auch heute festzustellen.

Den heutigen Juristen ist eine Sorge gemeinsam: Den Menschenrechten, natürlich auch dem Heimatrecht, zu ihrer vollen Durchsetzung zu verhelfen. Ihr Vorsatz läuft allerdings Gefahr eines nur mäßigen Erfolgs oder der Verwechslung wirklicher Rechte mit subjektiven und egoistischen Ansprüchen, wenn ein breiter und umfassender Konsens über ihre Grundlage fehlt. Ihre Bemühungen um eine gesunde Naturrechtslehre sind wahrhaft lobenswert und verdienstvoll, denn sie ist die einzige Gewähr für ein sicheres und absolutes Fundament der Menschenrechte.

Die Geltung der Menschenrechte wird mit der Würde eines einzelnen Menschen begründet und hat somit universellen Charakter. Die Würde, die unveräußerliche und unverletzliche Freiheit des Menschen und seine Verantwortung sind Ausdruck unseres Menschenverständnisses.

„Haben wir Europäer (und Amerikaner) uns nach diesen unseren Maßstäben angesichts der Ereignisse in diesem Teil Europas verhalten?“, fragte Frau Doris Pack, eine namhafte Europapolitikerin, die Vorsitzende der Kommission für Südosteuropa im Europäischen Parlament, Anfang im Dezember 1998 in einer Redei[i] in Sarajevo anlässlich der 50-jährigen Feier der „Magna Charta“ der Menschenrechte.

Sie gab selber eine ehrliche Antwort, welche ich, aufgrund meiner persönlichen bitteren Erfahrungen nur bekräftigen kann. Diese Antwort zwingt jeden ehrlichen, humanen, demokratisch gesinnten Europäer zum ernsthaften Nachdenken.

Hier einige Auszüge aus ihrer Rede:

“Politisches Handeln muss sich messen lassen am Maßstab der Würde des Menschen und der Grundrechte, aber nichts davon war Maßstab des politischen Handelns. Die humanitären Aktionen und Hilfen klammere ich hier aus.

Kennzeichen europäischer und amerikanischer Politik hingegen u. a. waren:

Das Verhaftetsein einzelner westlichen Staaten in alten Denkstrukturen, in Freund/Feind Kategorien der Zeiten des Ersten und Zweiten Weltkrieges, was bis hin zu eindeutiger Parteinahme für den Aggressor Milosevic in Kroatien und in Bosnien und Herzegowina führte.

Die Hinnahme der ethnischen Vertreibungen der Kroaten, durch die Serben, aus ihrer Heimat, der kroatischen Krajina, West- und Ostslawonien, und die Duldung dieser Tatsachen, trotz anderer Versprechen im Vance Plan vom Februar 1992 bis Kroatien selber sich im Jahre 1995 diesen Lebensraum wieder eroberte (Dafür jedoch wird Kroatien bis heute bestraft).

Das bewusste Ignorieren der seit 1991 einsetzenden systematischen ethnischen Vertreibung der Muslime und Kroaten aus den von den Serben majorisierten Gebieten. Ich gestehe, dass ich diese andauernden Vertreibungen auch erst im Februar 1995, also zu spät, zur Kenntnis nahm, obgleich ich durch den Bischof von Banja Luka bereits im Herbst 1994 auf diese schrecklichen Tatsachen hingewiesen wurde. Wo die Fernsehkameras nicht hinleuchten, schauen Politiker leider oft auch nicht hin! Ich konnte letztlich zwar dafür sorgen, dass endlich im Herbst 1998 die Gräber der im Jahre 1992 erschossenen kroatischen Einwohner in Briševo (Region Banja Luka, wo kein Krieg zwar) ausgegraben und christlich beerdigt werden konnten, aber ich schäme mich dafür, das z.B. diese Morde von uns allen unbeachtet geschehen konnten, dabei leben wir doch in einer Zeit, in der Katastrophen viel kleineren Ausmaßes ganz schnell die ganze Welt aufrütteln.

Die Tatenlosigkeit angesichts der Konzentrationslager, der Massen- Vergewaltigungen. “Nie wieder so etwas” schworen wir seit dem 2. Weltkrieg andauernd. Die Welt schrie zwar auf, doch viel getan hat sie nicht. Die Massengräber rund um Prijedor (Region Banja Luka) sprechen Bände.

Alle Pläne der Herren Carrington, Owen, Vance und Stoltenberg, die auf die Erhaltung einer serbischen Vorherrschaft in diesem Gebiet gerichtet waren, welche die serbische Volksgruppe zahlenmäßig nie hatte die ihr jedoch erst recht nach der Aggression nie hätte in Ansicht gestellt werden dürfen. Von Achtung der Minderheitsrechte und Volksgruppenrechte konnte bei diesen unehrlichen Menschen im Auftrag der europäischen Regierungen nie die Rede sein.

Der Westen ist ängstlich bedacht, sich nicht einzumischen – wenn es nicht um handfeste wirtschaftliche Interessen geht.ii[ii] Dies wurde in diesem Fall so offensichtlich, dass seine eigene Glaubwürdigkeit sehr ins Wanken gekommen ist. So lange er die Einhaltung von Menschenrechten nicht so wichtig nimmt, dass eklatante Verletzungen ihm keine Einmischung wert sind, bleibt nicht nur ein schaler Geschmack. Die Demokratien, und besonders Europa, haben Schaden genommen durch ihre unübersehbar dokumentierte Feigheit.

Es gehört zu einer glaubhaften Grundsatztreue nicht um das, wie sie verhältnismäßig leicht einzuhalten ist, zu ihr zu stehen, sondern auch das, wo unsere Nachbarn unter Willkür leiden.

Die UN-Charta muss schleunigst geändert werden, dass zumindest eine als notwendig erachtete Hilfeleistung zum Schutz der Menschenrechte nicht durch das Veto von Menschenrechtsverächtern verhindert wird.

Wie steht es nach Dayton mit den Menschenrechten? Sie werden in Bosnien (und der Herzegowina) weiter missachtet durch die bosnischen Politiker aller drei Volksgruppen, die das Recht auf Rückkehr in die Heimat nicht gewährleisten, die es gar boykottieren; die das Eigentum nicht achten und seine Rückgabe nicht erlauben und schon gar nicht forcieren, welche die ethnische Vertreibung nicht rückgängig machen, sondern zementieren, welche die Bürger weiter zu Nationalismus und damit zu Hass aufstacheln.

Der Westen ist jedoch weit davon entfernt, seinen Grundsätzen wenigstens jetzt wirklich überall zum Durchbruch zu verhelfen.

Die Rückkehr der Flüchtlinge aus unseren Ländern darf nicht die ethnische Vertreibung zementieren – was viele Politiker bei uns nicht verstehen.

Es bleibt noch viel zu tun, und dabei ist die Geradlinigkeit und Konsequentsein gefordert.

Die katholische Kirche in Bosnien und Herzegowina mit ihren Bischöfen, vielen Priestern und Ordensleuten war während der letzten Jahre oft die einzig hörbare Institution, die nicht einseitig sondern universell für die Menschenrechte aller eingetreten ist, zur Versöhnung aufgerufen hat. …

Das Verhalten der Vertreter der Kirche

In bewundernswerten über 300 (dreihundert!) Interventionen aus dem Zeittraum von Januar 1991 bis zum August 1996 ertönte die klare, entschlossene, prophetische Stimme des inzwischen verstorbenen Papstes Johannes Paul II. sowie seiner engsten Mitarbeiter für die Verteidigung der Grundprinzipen der europäischen Zivilisation: Für die Verteidigung der Entrechteten, Erniedrigten, Gewaltopfern, der Vertriebenen, der Vergewaltigen, der Geschundenen, Vermissten und Getöteten; für die Findung einer gerechten Lösung der Probleme und eines harmonischen Zusammenlebens der Völker und gegen jede Zerstörungsmacht des Bösen,

Sie, der Papst und die vatikanische Diplomatie, waren auf der Seite der Wahrheit, der Gerechtigkeit, der moralischen Prinzipen, der Menschenrechte und gegen jede Zerstörungsmacht des Bösen, gegen die Heuchelei, gegen die egoistischen Interessen und gegen den Zynismus in der europäischen und der Weltpolitik.

Erlauben Sie mir nun, aus den vielen Appellen und Interventionen des Papstes und seiner Mitarbeiter nur zwei in Erinnerung zu rufen.

Während seines pastoralen Besuches in Sarajevo und Bosnien-Herzegowina, am

12. und 13. April 1997 sagte Papst Johannes Paul II bezüglich der furchtbaren Tragödie aus den Zeiten des letzten Krieges: „Europa hat an dieser Tragödie auch teilgenommen, als Zeuge. Wir müssen uns aber fragen: War Europa immer ein verantwortungsvoller Zeuge? Dieser Frage kann man nicht ausweichen. Es ist notwendig, dass die Staatsmänner, die Politiker, Soldaten, Wissenschafter und die Vertreter der Kultur sich bemühen, auf diese Frage die Antwort zu geben“.

In einer Intervention der Delegation der Hl. Stuhles bei dem Tagesordnungspunkt hinsichtlich der Durchführung des Daytonabkommens an der Ratstagung der OSZE in Prag, am 21./22. März 1996. wurde u. a. auch folgendes betont: „Der Beitrag der OSCE zum Friedensprozess kann daher auf keinen Fall darin bestehen, de-facto-Situationen einfach hinzunehmen, die das Ergebnis von Gewalt und Verletzung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sind… Ein Friede, der auf der Missachtung der Rechte von Personen und Gemeinschaften beruht, kann nicht dauerhaft sein.

Infolge dieser Überlegungen ist der Hl. Stuhl der Ansicht, dass der Grundsatz der Rückkehr der Flüchtlinge ein Ziel der Durchführung des Friedensprozesses bleiben muss, denn sie wird auf lange Sicht das Zusammenleben der nationalen Gemeinschaften erleichtern, die in Bosnien und Herzegowina und der weiteren Region zu leben gerufen sind. Zu glauben, dass durch die Trennung der nationalen Gemeinschaften ein dauerhafter Friede eingerichtet wird kann, und einen solchen Prozess zu unterstützen, könnte sich als eine Bequemlichkeitslösung und Illusion herausstellen“.

Die gesamte Ordnung des menschlichen Zusammenlebens geht auf zwei Ordnungen von Rechten zurück: Auf die Rechte der Menschen und auf die Rechte der Völker.

Wie der Einzelne, das Individuum, so hat auch jedes Volk das Recht auf Existenz, auf seine Entwicklung entsprechend den kulturellen Ressourcen der Nation.

Wenn wir uns zum Eintritt in ein neues Europa vorbereiten, das gerecht und würdig seiner auch christlichen Überlieferung und Wurzeln ist, müssen wir erneut in der Tiefe dieser beiden Ordnungen bedenken: Die Rechte der Personen und die Rechte der Völker.

Europa muss sich als fähig erweisen, auch allen Völkern des Erdteils die Bedingungen für eine freie Entwicklung zu gewährleisten, wie sie seiner Geschichte und seiner Tradition würdig sind.

Die Verachtung des Heimatrechts

Die Tragik von Vertreibung und Exil besteht auch in unserer Zeit, wie sie besonders das letzte Jahrhundert gekennzeichnet hat.

Die Daten über mehrere Dutzend der Vertreibungswellen vieler Völker im letzten Jhd., welche Ihr Zentrum veröffentlich hat, sind wirklich erschütternd.

Hinter diesen Daten verbergen sich sowohl erschütternde Einzelschicksale als auch das jeweils von ganzen Völkern erduldete Leid. Für Vertriebene und Flüchtlinge sind die Orte, die dem Leben Sinn und Würde geben, verloren.

Verloren sind für sie auch die Stätten, welche die Begebenheiten der eigenen Geschichte wieder wachrufen.

Vergangen sind für sie in der Regel auch die Möglichkeiten, an den Gräbern der eigenen Eltern zu beten.

Die Verachtung der menschlichen Würde und der Menschenrechte, insbesondere des Rechtes auf das Leben und des Rechts auf die Heimat wurde in meiner Heimat während des letzten Krieges auf dem europäischen Boden Ende des vergangenen blutigen Jahrhunderts mit der euphemistischen Phrase „ethnische Säuberung“ bekleidet. „Säuberung“ beinhaltet etwas schmutziges, abstoßend auf einer Seite, und auf der anderen Seite eine positive Handlungsweise – d. h. „Säubern“.

In der Wirklichkeit ist die „ethnische Säuberung“ eine geplante, methodologische Tat des Genozids.

Es ist eine unausweichbare Aufgabe aller ehrlichen, redlichen und human eingestellten Menschen dies zu verstehen und das Vorgehen, das die Phrase „ethnische Säuberung“ bekleidet, zu verurteilen.

Die Ursache, weswegen die „ethnische Säuberung“ die brutalste Form in Bosnien und in der Herzegowina bekommen hat, liegt nicht in einer langen Geschichte des Hasses zwischen den Völkern, die dort leben. Im Gegenteil: In Bosnien und in der Herzegowina besteht eine lange Geschichte der Toleranz und Offenherzigkeit und eine lange Tradition des gegenseitigen Wohlwollens und der Achtung heiliger Traditionen sowie der Unterschiedlichkeiten der Nachbarn.

Wenn man diese integrierenden Werte der bosnisch-herzegowinischen Gesellschaft vor Augen hatte, dann musste die „ethnische Säuberung“ gut geplant auf eine kategorische, absolute und unbarmherzige Weise durchgeführt werden.

Es gibt genug Gründe und Beweise, dass diese tief antihumane Arbeit mit besonderer Gründlichkeit und ohne Kompromiss die Mitglieder und Mitläufer der bolschewistischen Partei verrichtet haben. Die Geschichte erzählt, dass die Bolschewiken das Blut vergießen mussten, um ihre unentschlossenen Parteigänger mit einer kollektiven Schuld zu binden, damit sie einsehen, dass sie untrennbar mit ihren Führern verbunden sein müssen, und dass sie mit ihnen gemeinsam marschieren müssen bis zum vollständigen Sieg, ohne Rücksicht auf Verluste oder Kosten.

Mit Bedauern und tiefer Enttäuschung mussten wir als unmittelbare Augenzeugen dieses faschistoiden Vorgehens miterleben, dass die offiziellen Vertreter der westlichen Politik und der Vereinten Nationen die wahren Absichten und Ziele der

„ethnischen Säuberung“ teils nicht verstanden haben, teils leider diese auch mitunterstützt haben. Auch heute benehmen sie sich so. Maine Heimat, Bosnien- Herzegowina, ist leider heute ein ethnisch geteiltes Land, und die „ethnische Säuberung“ wird leider noch immer fortgesetzt.

Heimatrecht heute in Bosnien und Herzegowina

Die neuesten Analysen der internationalen und einheimischen Institutionen der Zivilgesellschaft zeigen, dass auf Grund der tolerierten und teilweise auch unterstützten Verachtung der Menschenrechte, insbesondere des Heimatrechtes, das Land verhängnisvoll ungerecht nach dem nationalen Schlüssel geteilt ist. Und die entsprechend formierte staatliche Struktur ist einer der Hauptfaktoren für das Ausbleiben der notwendigen Koordination der staatlichen Gremien untereinander. Diese aktuelle Konstellation verhindert in einem hohen Maße die Verwirklichung der Geltung bzw. der Herrschaft des Rechts.

Deswegen besteht nicht viel Hoffnung, dass in einem solchen rechtlich ganz falsch fundierten Staat die Gleichheit aller Bürger und Völker vor dem Gesetz möglich ist, umso weniger, als nicht nur die staatlichen Strukturen korrumpiert sind und mit den kriegsverbrecherischen Gruppen eng verbunden sind, sondern weil leider auch das Gerichtswesen im Lande offensichtlich politisch gefärbt ist.

Die Bürger Bosnien-Herzegowinas spüren auch heute - zehn Jahre nach dem Ende des Krieges - in keiner Hinsicht die Früchte der gewünschten wahren Demokratie oder eine Verbesserung der Lebensbedingungen, welche sonst die internationalen Vertreter in Bosnien-Herzegowina und die einheimischen Politiker vollmundig und auf allen Seiten proklamieren.

Die Menschenrechte in meiner Heimat stehen zwar auf dem Papier in Dayton- Vertrag und in vielen anderen postdaytonischen Deklarationen, aber in der Wirklichkeit gelten sie für den größten Teil der Bevölkerung gar nicht. Es wiederholt sich immer wieder „die Wahrheit“ des alten römischen Sprichwortes:

„Quod licet iovi, non licet bovi“: „Was dem (Gott) Jupiter zusteht, steht nicht zu dem Ochsen“. Viele Menschen in meiner Umgebung werden leider nicht einmal als Ochse betrachtet, sondern als unerwünschte Steinstücke auf der Straße, an welcher sich nur die Starken und rücksichtslosen Egoisten befinden dürfen!

Annex VII des Friedensvertrages von Dayton betont das Recht der Vertriebenen und Flüchtlinge, wieder in die Heimatorte zurückzukehren. Dass dies auch gelingt, sind die Politiker verpflichtet.

Heute, mehr als neun Jahre nach dem Dayton –Abkommen, muss man leider feststellen, dass der Prozess der Rückkehr der durch den Krieg vertriebenen Menschen es nicht gelungen ist und dass es gescheitert ist. Dem besseren Erfolgen konnte man leider keine Hoffung schenken, weil man zum Staunen und Bedauern zur Kenntnis nehmen musste, dass durch den Dayton-Vertrag die Ziele der ethnischen Säuberung und der Aggression legalisiert wurden.

Was auf falschen Fundamenten gebaut wird, wird sicher oder später zugrunde gehen. Mit berechtigen Gründen kann man auch heute die von Aufgang an bekannte Tatsache wiederholen, , dass die Lösungen und Beschlüsse von Dayton (1995) einer Mehrheit der Bürger Bosnien-Herzegowinas gehindert wurden bei Realisierung des Rechtes auf Geburtsort, auf die Heimat als einem zivilisatorischen Erwerb, und als einem der Grundmenschenrechte.

Seit Beginn des Krieges (April 1992) bis zum Dayton-Abkommen (1995) sind aus Bosnien-Herzegowina) ca. 1,250.000 Menschen, d. h. 28,4 Prozent gesamten Bevölkerung vertrieben worden. Außerdem innerhalb von Bosnien-Herzegowina zusätzlich 1,379.00, d. h. 31,2 % der gesamten Bevölkerung übersiedelt. Das heißt, dass ca. 2,680.000 der Vertriebenen oder geflüchteten Personen, oder 59,6% der gesamten Zahl der Bevölkerung in Bosnien-Herzegowina ohne Heimatrecht geblieben sind.

Der Rückkehrprozess hat gleich danach angefangen. Viele wollten möglichst bald wieder nach Hause, aber es fehlten sehr oft der politische Wille und die materielle Unterstützung für ein mögliches Verbleiben in den eigenen Heimatorten.

Als Beispiel möchte ich die Daten über das kroatische Volk in Bosnien- Herzegowina anbringen: Während des Krieges sind aus Bosnien-Herzegowina ca.

312.000 Kroaten vertrieben und innerhalb des Landes noch 154.000 umgesiedelt.

Die meisten Kroaten sind Katholiken. Nach den Angaben der Katholischen Kirche in Bosnien-Herzegowina gab es vor dem Krieg ca. 850.000 Katholiken. Im Jahr 1995 waren nur noch ca. 440.000 geblieben. Im Jahr 2004, also nach 9 Jahren, gab es in Bosnien-Herzegowina ca. 456.00, d.h., dass von 312.000 Vertriebenen nur ca. 24.000 zurückgekehrt sind. Oder mit anderen Worten, ca. 45,3% dieses ansonsten kleinsten Volkes sind außerhalb von Bosnien-Herzegowina, und noch dazu eine große Zahl der umgesiedelten innerhalb des Landes konnte nicht zurückkehren in ihre Geburtsorte.

Besonders schlimm ist in Entität der „Serbischen Republik“ (SR), wo die Vertreibung der friedlichen und friedfertigen Katholiken besonders gründlich und rücksichtslos durchgeführt wurde, und dann – mit Genehmigung und Unterstützung der einflussreichen internationalen zuständigen Kräfte nicht nur bejaht, sondern auch fortgesetzt.

Nach den offiziellen Angaben der katholischen Diözese in der RS leben z. Z. dort nur ca. 13.000 von den ca. 220.000, die vor dem Krieg auf demselben Gebiet lebten. Im Raum um Banja Luka, wo sonst keine bewaffneten Gefechte waren, weil die dortigen Katholiken keinen Krieg wollten und sich stets friedlich verhalten haben, leben heute ca. 6.500 von den 73.000, die vor dem Krieg dort waren!

Kaum 1.000 sind zurückgekehrt und geblieben. Und um die, die dort sind, kümmert sich kein Politiker!

Nicht viel besser verhält es sich mit der Rückkehr der Bosniaken-Muslime in die

„Serbische Republik“ (RS) im östlichen Teil, wo sie vor dem Krieg als große Mehrheit lebten.

Die großen und unerwarteten demographischen Umwälzungen haben immer in Bosnien-Herzegowina tiefe Spuren und Wunden hinterlassen. Auch in diesem neuesten Fall, in welchen wieder, wie auch in den früheren Fällen die internationalen Kreise ihre Rolle – geholt haben.

Meine Heimat und ihre ganze Umgebung wurden nach den Behauptungen vieler Gesprächspartner im Ausland als Fortsetzung des ersten und des zweiten Weltkrieges auf einem begrenzten Gebiet angesehen. Es wurden dort laut offizieller Äußerungen des Leiters von Stabilitätspakt Stellvertreterkriege geführt.

Jeder Krieg ist gegen den Menschen, gegen seine Würde und gegen seine Rechte. So auch dieser.

Wir in Bosnien-Herzegowina und Umgebung sind ein Testfall für das Gelingen der wünschenswerten Zukunft Europas.

Bis jetzt haben die offiziellen Vertreter von Europa inklusive auch der Vereinten Nationen und der USA in meiner Heimat nachweisbar in der eigenen Glaubwürdigkeit versagt.

Ist der Hintergrund für ein solches unakzeptables Verhalten gegenüber den dortigen entrechteten Menschen nur Ignoranz, oder auch Arroganz, Zynismus, Indifferentismus oder auch Naivität? Diese Frage ist unausweichlich. Sie verlangt eine wahrhafte, klare Antwort wegen der Glaubwürdigkeit, der Wahrhaftigkeit, der Ehrlichkeit und Redlichkeit unserer europäischen Zivilisation.

In diesem Zusammenhang möchte ich Sie erinnern an die Worte des bereits zitierten Adalbert Stifter nach dem Schlacht bei Solferino am 24.Juni 1859 zwischen Österreich und Savoyen und Frankreich, in welchen er sich beklagt über Deutschland, weswegen die Ungerechtigkeit nur geschaut hatte: „ Jenes Scheusal Krieg aber, wenn es so leichtfertig erhoben werden kann, macht, dass man mit Scham sein Haupt vor der Menschheit, die sich vernünftig schriet, verhüllen möchte. Europa hat mich in der letzten Zeit angeekelt, und dieses Europa steht an Gesittung an der Spitze der Welt“.

Hochverehrte und liebe Freunde, als einer Ihrer Zeitgenossen, welcher die große Ehre hat, an einem so ehrwürdigen Ort zu stehen und vor Ihnen zu sprechen habe ich auf der eigenen Haut die furchtbarsten Grausamkeiten eines modernen europäischen Krieges zu spüren bekommen. Viele jahrelang musste ich die verhängnisvolle Zertretung der menschlichen Würde und aller Menschenrechte und - Freiheiten, inklusive natürlich des Heimatrechts, ansehen.

Leider habe ich viele bittere Enttäuschungen während der Verteidigung der entrechteten Menschen erlebt vonseiten der vielen europäischen und amerikanischen Vertreter, die zuständig und berechtigt sind für die wünschenswerte Genesung dieser gefährlichen Krankheit am Leibe Europas. Trotz alledem habe ich den Glauben an eine menschenwürdige Zukunft aller Menschen und Völker in meiner Heimat Bosnien-Herzegowina und der ganzen Region nicht verloren.

Vielmehr fühle ich mich – nach wie vor- persönlich verpflichtet, mich mit allen Kräften und in Hochachtung für alle Rechte und Freiheiten sowohl des Individuums als auch der Völker einzusetzen.

Ich preise heute dankbar Gott, den Schöpfer aller Menschen und Nationen, dass auch Sie alle sich mit mir für entrechtete und heimatlose Menschen einsetzen wollen.

Ich danke besonders dem „Zentrum gegen Vertreibungen“ von ganzem Herzen für die offene Tür in die Herzen aller seiner Mitglieder gegenüber allen Opfern von Genozid und Vertreibung aus der früheren und jüngsten Geschichte der europäischen und außereuropäischen Völker. Ihre klare Einstellung, „dass Menschenrechte unteilbar sind“, macht Sie zu den wertvollen, glaubwürdigen Bauleuten einer Zivilisation der Wahrheit, der Gerechtigkeit, der Gleichheit, der Versöhnung und des wahren Friedens.

Gott möge Ihnen allen in Ihren edlen Bemühungen helfen und die Zahl der Mitglieder Ihrer Stiftung noch vermehren.

Ich danke Ihnen allen, dass ich vor Ihnen diese Gedanken vortragen durfte.

 

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